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In diesen Tagen tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Das
Bundesverkehrsministerium hatte sich vorgenommen, durch die Novelle Sicherheit und
Komfort für Radfahrende deutlich zu erhöhen. Nach Einschätzung des Fahrradclubs ADFC
ist das zum Teil gelungen, eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts steht
allerdings noch aus.

 


15 abstandADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Wir haben uns mehr Möglichkeiten für Kommunen
gewünscht, Tempo 30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzuführen. Auch muss es ohne große
Hürden möglich sein, Fahrradstraßen oder geschützte Radfahrstreifen einzurichten, um Lücken im
Radverkehrsnetz zu schließen. Mit dem „Gute-Straßen-für-alle-Gesetz“ hat der ADFC hier viele
wichtige Vorschläge gemacht. Wir nehmen Minister Scheuer beim Wort, dass er die Leitideen
hieraus bei der angekündigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes auch tatsächlich umsetzt.“

  • Das ändert sich für Autofahrende – in Bezug auf den Radverkehr
  • Mindestüberholabstand 1,50 m ist Pflicht
    Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand
    überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch
    Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt nach
    der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf
    „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“)
    unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die
    notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht, deshalb fordert der
    ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO und die schnelle Entwicklung von
    geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik.
  • Radwege zuparken wird teurer
    Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen
    Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für
    Parkverstöße mit Behinderung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere
    Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen.
    Weil das Zuparken von Radwegen ein gefährliches Massenphänomen ist, fordert der ADFC
    eine deutlich höhere Kontrolldichte der Behörden bis hin zur Bereitschaft, behindernde
    Falschparker konsequent abschleppen zu lassen.
  • Gedankenloses Abbiegen und Tür-Aufreißen wird teurer
    Wenn Autofahrende ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen, kann das für
    Radfahrende tödlich enden. Deshalb werden die Bußgelder deutlich erhöht. Wer als
    Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld
    von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim
    Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen
    Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.
  • Halten auf „Schutzstreifen“ ist verboten
    Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten halten.
    Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und
    Fahrradsymbol. Das Halten auf diesen Streifen ist mit der neuen StVO jetzt verboten.
  • Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw
    Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit
    Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt dem Lkw-
    Führenden mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung
    beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. Der ADFC hat sich für
    diese Regelung stark gemacht, weil Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw häufig sind und
    besonders schwere Folgen haben.
  • Das ändert sich für Radfahrende
    Nebeneinanderfahren ist erlaubt

  • Mit der StVO-Novelle ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, dass man zu zweit nebeneinander mit
    dem Rad fahren darf. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht behindert werden, aber
    solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die
    Grundregel: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden.
  • Grünpfeil für den Radverkehr
    Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es
    erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten.
    Entsprechende Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden
    zur Beschleunigung des Radverkehrs erfolgreich im Einsatz, dort sogar ohne Anhaltepflicht.
    Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg,
    stellt die neue StVO klar.
  • Auch Jugendliche und Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren
    Bisher durften in Deutschland nur Kinder bis sieben Jahre im Lastenrad mitgenommen
    werden. Ab sofort dürfen auch Menschen jenseits des Kinderalters auf Fahrrädern
    mitgenommen werden, die zur Personenbeförderung gebaut und entsprechend eingerichtet
    sind.
  • Gehwegradeln wird teuer
    Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen
    von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. Der ADFC weist seit Langem darauf hin,
    dass das Radfahren auf Gehwegen rücksichtslos und gefährlich ist. Gleichzeitig bekräftigt er
    die Forderung nach durchgängigen Qualitätsradwegenetzen, denn wenn Radfahrende auf
    Gehwege ausweichen, ist das oft auf fehlende oder schlechte Radinfrastruktur
    zurückzuführen.
  • Neue Verkehrszeichen
    Fahrradzone – hier haben Radfahrende Vorrang
    Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln
    für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen
    höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben.
  • Radschnellweg – hier geht es zügig und sicher voran
    Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie
    sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Radschnellwege sind
    breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie
    Radvorrangrouten. Auf Radschnellwegen können auch längere Strecken zügig und sicher
    zurückgelegt werden, beispielsweise von Pendlern.
  • Lastenrad – die neue Art des Transports
    Mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder spezielle
    Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.
  • Haifischzähne – hier müssen Autos abbremsen
    Wer oft in den Niederlanden unterwegs ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese an
    Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf
    herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs. Mit der neuen
    StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt werden.

  • Pressemitteilung von Roland Huhn
 

Fahrradcodierungen

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