Allgemeine Nutzungsbedingungen des ADFC Stormarn Lastenrad vom 5.07.2020
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Allgemeines
3. Benutzungsregeln
4. Haftung
5. Kontakt
1. Vorwort
Der ADFC Stormarn führt bis zum 30.06.2021 ein Projekt durch, um Stormarner Bürgern
ein Lastenrad zur Ausleihe zur Verfügung zu stellen. Dafür ist es erforderlich, so sorgsam
wie möglich mit den Lastenrädern umzugehen, damit diese so langen und so vielen
Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen
sollen dieses Anliegen unterstützen.
2. Allgemeines
1. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Ausleihe von den Lastenfahrrädern des
eingetragenen Vereins mit dem Namen Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband Stormarn e.V. Registereintrag: VR 522 OD (im Weiteren als “Anbieterin”
bezeichnet) an Nutzer_innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die
Grundsätze dieser Leihe geregelt.
2. Mit der Inanspruchnahme der Ausleihe des auf der Homepage des ADFC Stormarn
beschriebenen Lastenradprojektes erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer
der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
einverstanden.
3. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
4. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß
auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet
und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Benutzungsregeln
1. Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich.
Eine weitere Ausleihe an dritte Presonen ist nicht gestattet.
2. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen,
verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades.
3. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch
die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die
Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die
Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.
Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
4. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine
Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
5. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl.
§ 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden
Straßenverkehrsregeln zu beachten. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am
Fahrrad vorzunehmen.
6. Das Fahrrad ist immer an einem festen Gegenstand mit dem ausgehändigten Schloss
anzuschließen (Laternen, Fahrradständer,…), sodass es nicht ohne Gewaltanwendung
entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Sollte es dennoch
gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und
den Verleiher kontaktieren. Die Nutzerin haftet für den Verlust.
4. Haftung
1. Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der
Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.
2. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern
diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die
Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
5. Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem die potenzielle Nutzerin glaubt, dass wir als Anbieterin es
wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen,
Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns bitte an oder schreib uns eine
Mail (siehe Kontaktliste).
Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.
Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.
Mit freundlichen Grüßen
ADFC Kreisverband Stormarn e.V.
- Vorsitzender –
Reiner Hinsch