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Allgemeine Nutzungsbedingungen des ADFC Stormarn Lastenrad vom 5.07.2020

 Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Allgemeines
3. Benutzungsregeln
4. Haftung
5. Kontakt

1. Vorwort
   
   Der ADFC Stormarn führt bis zum 30.06.2021 ein Projekt durch, um Stormarner Bürgern
   ein Lastenrad zur Ausleihe zur Verfügung zu stellen. Dafür ist es erforderlich, so sorgsam
   wie möglich mit den Lastenrädern umzugehen, damit diese so langen und so vielen
   Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen
   sollen dieses Anliegen unterstützen.

2. Allgemeines
   
   1. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Ausleihe von den Lastenfahrrädern des
        eingetragenen Vereins mit dem Namen Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
      Kreisverband Stormarn e.V. Registereintrag: VR 522 OD (im Weiteren als “Anbieterin”
      bezeichnet) an Nutzer_innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die
      Grundsätze dieser Leihe geregelt.
    2. Mit der Inanspruchnahme der Ausleihe des auf der Homepage des ADFC Stormarn
        beschriebenen Lastenradprojektes erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer
        der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
        einverstanden.
   3. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
   4. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß
       auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet
       und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

3. Benutzungsregeln
  
   1. Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich.
       Eine weitere Ausleihe an dritte Presonen ist nicht gestattet.
   2. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen,
       verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades.
   3. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch
       die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die
       Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die
       Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.
       Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
   4. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine
       Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
    5. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl.
       § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden
       Straßenverkehrsregeln zu beachten. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am
       Fahrrad vorzunehmen.

   6. Das Fahrrad ist immer an einem festen Gegenstand mit dem ausgehändigten Schloss
       anzuschließen (Laternen, Fahrradständer,…), sodass es nicht ohne Gewaltanwendung
       entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Sollte es dennoch
       gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und
       den Verleiher kontaktieren. Die Nutzerin haftet für den Verlust.

4. Haftung
  
    1. Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und
       Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von
       Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der
       Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
       gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.
   2. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern
       diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die
       Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.

5. Kontakt
   
    Sollte es etwas geben, von dem die potenzielle Nutzerin glaubt, dass wir als Anbieterin es
    wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen,
    Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns bitte an oder schreib uns eine
    Mail (siehe Kontaktliste).
 
   Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.
 

Mit freundlichen Grüßen

ADFC Kreisverband Stormarn e.V.
- Vorsitzender –

Reiner Hinsch

 

Fahrradcodierungen

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