Radfahren im Winter- Zu schlechtes Wetter gibt‘s nicht! - ADFC Stormarn
Radfahren im Winter

Radfahren im Winter © Juliane Minow

Radfahren im Winter- Zu schlechtes Wetter gibt‘s nicht!

Regen, Glätte, Dunkelheit: Radfahrer sind im Straßenverkehr momentan besonders gefährdet. Expertentipps für sicheres Vorankommen.

Haut ab vor denen, die zu dieser Jahreszeit noch mit dem Rad unterwegs sind.

Die ganz langene Radtouren wird wohl jetzt niemand mehr unternehmen. Trotzdem sind viele das ganze Jahr hindurch mit dem Rad unterwegs und nutzen ihr Lieblingsverkehrsmittel fast jeden Tag im Alltag zum Einkaufen oder für andere Erledigungen.

Doch wer in der dunklen, kalten Jahreszeit mit dem Fahrrad fährt, ist einer größeren Gefahr ausgesetzt als im Sommer. Nicht nur kann es leichter passieren, dass Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer die Radfahrer übersehen. Nasskaltes Wetter erhöht auch die Rutschgefahr, wodurch es schneller zu Unfällen kommen kann.

Expertentipps zum Radfahren im Winter: Zu schlechtes Wetter gibt‘s nicht

Die gute Nachricht aber lautet: Es gibt kein schlechtes Wetter, nur die falsche Ausrüstung. Wer einige Tipps beherzigt, kann auch im Winter sicher in die Pedale treten.

Wer sein Fahrrad regelmäßig zur Inspektion bringt, stellt sicher, dass es verkehrstüchtig ist. Bei einer Wartung werden zum Beispiel der Luftdruck in den Reifen, die Kette oder die Bremsbeläge geprüft. Empfehlenswert ist eine hochwertige Scheibenbremse. Insbesondere bei Nässe müssen Felgenbremsen est "trocken gebremst" werden.. Das verlängert den bremsweg erheblich. Bei Eis und Glätte sollte man frühzeitig und maßvoll bremsen. Noch besser ist es, das Fahrrad ausrollen zu lassen.

Radfahren im Winter: Eine gute Beleuchtung ist Pflicht, sonst droht ein Bußgeld

Auch eine gute Beleuchtung am Fahrrad sei gerade in der dunklen Jahreszeit absolute Pflicht. Korrektes Licht am Fahrrad hinten und vorn ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Sonst droht ein Bußgeld. Ein Nabendynamo ist besser als ein Seitenläuferdynamo. Wer Letzteren an seinem Fahrrad hat, dem wir empfohlen, nachzurüsten. Denn: Nabendynamos funktionieren immer.

Sie sind wetter- und schmutzbeständig und funktionieren auch bei Nässe einwandfrei. Außerdem verschleißen sie kaum und erzeugen gleichmäßigeres Licht als Seitenläuferdynamos. Auch Lichter mit Akkubetrieb sind möglich. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sollte vor jeder Fahrt geprüft werden, ob die Leuchten vorn und hinten funktionieren.

Für mehr Haftung kann etwas Luft aus den Reifen gelassen werden

Wenn es nicht nur dunkel und kalt ist, sondern auch noch Eis und Schnee dazukommen, sollten die Reifen auf die Glätte vorbereitet sein. Ein Trick ist, weniger Luft in die Reifen zu pumpen beziehungsweise etwas Luft abzulassen. Dadurch erhöht sich die Auflagefläche, und die Reifen haben mehr Haftung.

Wem das nicht reicht, der kann sein Fahrrad auch mit sogenannten Spikes-Reifen ausstatten. Die Winterreifen fürs Fahrrad sind mit kleinen Metallstiften ausgestattet. Spikes-Reifen bekommt man schon ab 30 Euro, je hochwertiger, desto teurer. Es ist schon eine kleine Investition, aber immer noch besser, als wenn man stürzt und sich ernsthaft verletzt.

Im Ernstfall kann ein Fahrradhelm Leben retten

Sollte es doch dazu kommen, kann ein Helm lebensrettend sein. Eine Helmpflicht für Radfahrer gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem ist es ratsam, einen zu tragen. Wer einen Helm kauft, sollte sich im Fachhandel beraten lassen. Wichtig ist nicht nur, dass der Helm gut sitzt, sondern auch, dass er gefällt. Nur so trägt man ihn auch wirklich. Ein weiterer Pluspunkt eines Helmes: Er bietet nicht nur Sicherheit, sondern ist gleichzeitig ein Wetterschutz. Wem es ohne Mütze unter dem Helm zu kalt wird, der könne auf eine dünne Jerseymütze zurückgreifen.

Damit Radfahrer auch bei Dunkelheit nicht übersehen werden, sei auch die richtige Kleidung von großer Bedeutung. Hell und auffällig sollte sie sein. Oft hat Fahrradkleidung bereits neonfarbene, reflektierende Bestandteile. Sollte das nicht der Fall sein, rät er Radfahrern, eine Warnweste und zusätzliche Reflektoren zu tragen. Reflektorbänder, die man sich um Arme und Beine schnallen kann, gibt es im Fachhandel.

Damit Radfahrer sicher unterwegs sind, sind auch andere Verkehrsteilnehmer gefragt

Bei allem, was der Radfahrer selbst tun kann, seien aber auch die Gegebenheiten im Verkehr entscheidend in Sachen Sicherheit. Wenn es schneit, sollten Radfahrer nur auf geräumten Wegen fahren und melden, wenn es bei der Räumung Probleme gibt. Sollte ein Radweg nicht geräumt sein, entfällt auch bei entsprechender Beschilderung die Nutzungspflicht. Radfahrer dürfen dann auf die Straße ausweichen. Fußwege sind für Radfahrer jedoch tabu! Langsames, vorsichtiges Fahren ist immer empfehlenswert, wenn die Bedingungen witterungsbedingt schlechter sind.

Und: Damit Radfahrer sicher unterwegs sind, sind nicht nur die Radfahrer selbst gefragt. Gegenseitige Rücksichtnahme bei allen Verkehrsteilnehmern ist angeraten. Autofahrer müssen mindesten 1,5 Meter Abstand halten, wenn sie Fahrradfahrer überholen. Mittlerweile ist es so, dass Autofahrer die Abstände im Regelfall einhalten. Aber Verkehrsrüpel gibt es immer, egal auf welchem Verkehrsmittel.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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